Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rügen, indem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber eine Abmahnung erteilt. Sinn und Zweck der Abmahnung besteht darin, dem Arbeitnehmer sein Fehlverhalten vor Augen zu führen und ihm damit auch die Chance zu geben, sich zu bessern. Allerdings ist die Erteilung einer Abmahnung selbstverständlich auch an strenge Voraussetzungen geknüpft. Gemeinsam mit Ihnen entscheiden wir, wie Sie sich am besten gegen die Abmahnung wehren können.