Deutsch-Amerikanisches-Recht

Anwalt im US-Amerikanischen-Recht - JK LEGAL

Anwalt im Deutsch-Amerikanischen-Recht: Mit einem Warenhandelsvolumen von insgesamt 188 Milliarden US-Dollar ist Deutschland der fünftgrößte Handelspartner der USA. Der US-amerikanische Markt ist für deutsche Unternehmen sogar der wichtigste ausländische Absatzmarkt überhaupt.

Die den Handelsgeschäften zugrundeliegenden Verträge werden dabei in englischer Sprache gefasst. Oft unterliegen die Verträge dem Recht eines US-Amerikanischen-Bundesstaates. Die Praxis zeigt dabei häufig, dass bei der Vertragsgestaltung diverse Fehlerquellen drohen, die zu erheblichen Risiken für Unternehmen werden können. 

Eine sorgfältige, vorausschauende und rechtssichere Vertragsgestaltung ist unabdingbar, um (Haftungs-)Risiken zu minimieren, Kosten einzusparen und – was mindestens genauso wichtig ist – die guten Vertragsbeziehungen zu seinen Vertragspartnern aufrechtzuerhalten. Dies gilt gerade, wenn die Verträge in englischer Sprache verhandelt und abgefasst werden sollen. Fehler bei der Vertragsgestaltung können teuer werden.

Da unsere Rechtsanwälte sowohl in Deutschland als auch im US-Bundesstaat Kalifornien zugelassen und daher im Common Law und im Civil Law (Zivilrecht) zu Hause sind, können wir Ihnen dabei helfen, (Haftungs-)Risiken zu minimieren.

Mandanten aus den USA helfen wir bei rechtlichen Themen zum deutschen Recht. Für Unternehmen aus Common Law Jurisdiktionen ist das deutsche Rechtssystem fremd. Wir unterstützen US-Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte in Deutschland und sind aufgrund unserer Doppelqualifikation in der Lage, unsere US-Mandanten vor möglichen (Haftungs-)Risiken zu warnen.

Wir agieren für US-Anwaltskanzleien als rechtlicher Partner in Deutschland und können so die Interessen unserer gemeinsamen Mandanten schützen.

Kontaktieren Sie uns einfach über das folgende Kontaktformular: