Betriebsschließung wegen Corona- Muss die Versicherung zahlen?

Betriebsschließung wegen Corona

Viele Einzelhandelsbetriebe mussten aktuell wegen der Covid19-Pandemie ihre Geschäfte schließen. Betroffene Unternehmen, die über eine Betriebsschließungsversicherung verfügen, waren zunächst etwas “erleichtert”. Sie haben nämlich gedacht, dass ihr finanzieller Schaden durch die Betriebsschließungsversicherung ein wenig abgefedert werden könnte.

Versicherer versuchen sich ihrer Pflichten zu entziehen

Aktuell versuchen jedoch viele Versicherungsgesellschaften, sich ihrer Zahlungspflicht zu entziehen. Den Versicherungsnehmern wird mitgeteilt, dass kein Versicherungsfall vorliegen würde bzw. dass die Frage, ob ein Versicherungsfall tatsächlich vorliegt, “höchst fraglich” sei. Den Versicherungsnehmern wird daher eine “Kompromisslösung” angeboten, die in der Regel eine Zahlung von 10-25 % der vertraglich vereinbarten Ansprüche vorsieht.

Sollte ich den Kompromissvorschlag annehmen?

Unterzeichnet der Versicherungsnehmer diese “Kompromisslösung”, sind damit sämtliche Ansprüche abgegolten. Die Unternehmen stehen daher vor der Frage, ob sie die angebotenen “Kompromisslösungen” annehmen sollten.

In dem folgenden Video geht Herr Rechtsanwalt Dr. Josip Kuvac auf die aktuelle Problematik an Hand eines aktuellen Beispielfalles aus seiner Praxis ein und erläutert in diesem Video, welche rechtlichen Argumente Versicherungsgesellschaften hier hervorbringen und bewertet dabei auch, wie valide diese Argumente der Versicherungsgesellschaften tatsächlich sind.

Falls auch Sie Fragen zu Ihrer Betriebsschließungsversicherung haben sollten, können Sie uns gerne über das nachfolgende Formular kontaktieren. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Wenn Sie möchten, können Sie über das Kontaktformular auch bereits Unterlagen mit beifügen. So können wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstprüfung schon einmal Ihre Unterlagen prüfen und schauen, wie wir Ihnen am besten helfen können.