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Abfindung
Arbeitgeber zahlen Abfindungen an den Arbeitnehmer, um den Verlust des Arbeitsplatzes auszugleichen. Was viele Arbeitnehmer jedoch nicht wissen: Es besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Abfindung (Ausnahmen können bspw. dann bestehen, wenn eine Abfindung ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt ist).
Abfindung nach gerichtlichem Vergleich
Auch wenn in der Regel kein Anspruch auf eine Abfindung besteht (s.o.), passiert es in der Praxis sehr oft, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sich auf eine solche einigen. Wenn etwa der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigt und der Arbeitnehmer sich dagegen mit der Kündigungsschutzklage zur Wehr setzt, kann eine entsprechende Zahlung für beide Seiten interessant sein: Der Arbeitgeber erspart sich Kosten und Zeit für ein Gerichtsverfahren (oder was auch manchmal wichtig sein kann, dass er dadurch den “sozialen Frieden” in seinem Betrieb bei den anderen Mitarbeitern bewahrt); der Arbeitnehmer hat möglicherweise auch keine große “Lust” mehr auf den bisherigen Job und würde beruflich gerne etwas neues ausprobieren. In diesem Fall z.B. kann eine entsprechende Zahlung für beide Seiten sinnvoll sein.
Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages
In der Praxis passiert es nicht selten: Der Arbeitgeber bietet dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag an. Zudem wird dem Arbeitnehmer eine vertragliche Abfindungszahlung angeboten. Voraussetzung dafür: Der Arbeitgeber unterschreibt den Aufhebungsvertrag und verzichtet auf eine Kündigungsschutzklage. Doch hier ist Vorsicht geboten! So verlockend es vielleicht sein mag. Es lauern hier viele Fallstricke. Folgendes kann z.B. passieren: Das Verhalten des Arbeitnehmers kann so aufgefasst werden, dass er damit freiwillig sein Arbeitsverhältnis aufgegeben hat. Dies kann dann wiederum folgendes zur Konsequenz haben: Eine bis zu 3-monatige Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld. Bitte hier deshalb sich anwaltlich beraten lassen, bevor man irgendetwas zu vorschnell unterschreibt.
Höhe der Abfindung
Die Höhe kann nicht pauschal beantwortet werden, weil die diese von vielen einzelnen Faktoren abhängt. Wichtig ist hier insbesondere, dass man “gut” mit dem Arbeitgeber verhandelt. Lassen Sie sich durch uns bei diesen Verhandlungen anwaltlich vertreten. Herr Rechtsanwalt Dr. Josip Kuvac vertritt seine Mandanten im Arbeitsrecht in Frankfurt am Main & Umgebung. Herr Dr. Kuvac hat bei großen internationalen Anwaltskanzleien in Frankfurt am Main und in den USA gearbeitet und weiß genau, worauf es bei Vertragsverhandlungen ankommt. Gerne können Sie uns über das nachfolgende Formular kontaktieren, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Wenn Sie möchten, können Sie über das Kontaktformular auch bereits Unterlagen mit beifügen. So können wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstprüfung schon einmal Ihre Unterlagen prüfen und schauen, wie wir Ihnen am besten helfen können.
Wie viel bleibt mir von der Abfindung übrig?
Es werden hierauf keine Sozialabgaben (z.B. Renten-, Kranken- oder Pflegebeiträge) gezahlt. Allerdings wird die entsprechende Zahlung nach den Regeln über den Lohnsteuerabzug besteuert.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir sind durchsetzungsstarke Anwälte und haben viele Erfahrungen bei Vertragsverhandlungen. Unser Kanzleigründer Dr. Josip Kuvac hat bei großen internationalen Anwaltskanzleien gearbeitet. Dort hat er viele große Unternehmen vertreten, u.a. auch Global Player. Er weiß daher genau, wie Unternehmen “ticken”. Da er die Gegenseite genau kennt, kann er die Interessen von Arbeitnehmern bei entsprechenden Verhandlungen bestens vertreten. Herr Dr. Kuvac spricht zudem fließend Kroatisch (Muttersprachler) und Englisch. Er verfügt über die erforderlichen interkulturellen Kompetenzen, um für Sie das Maximum zu erzielen.
Meldung als "Arbeitssuchend"
Sobald Sie eine Kündigung erhalten, melden Sie sich bitte unverzüglich bei der Agentur für Arbeit als “arbeitssuchend”. Bei nicht rechtzeitiger Meldung drohen Ihnen eventuell Sanktionen.
Falls Sie Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen haben, kontaktieren Sie uns einfach. Gerne können Sie hierfür unser Kontaktformular nutzen. Wenn Sie möchten, können Sie über das Kontaktformular auch bereits Unterlagen mit beifügen. So können wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstprüfung schon einmal Ihre Unterlagen prüfen und schauen, wie wir Ihnen am besten helfen können.