Versicherungsrecht

Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beraten wir unsere Mandanten bundesweit zu sämtlichen Fragen rund um Ihre Versicherung

Erfahrungen & Bewertungen zu JK LEGAL

Versicherungsvertrag

Der Versicherungsvertrag ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag. Der Versicherungsnehmer zahlt die Versicherungsprämie an die Versicherung. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles erfüllt die Versicherung dann gegenüber dem Versicherungsnehmer die vertraglich übernommenen Leistungspflichten.

Versicherungsgesellschaft

Die oben dargestellte Ausgangssituation beim Versicherungsvertrag ist die Theorie. Die Praxis sieht  aber leider häufig anders aus. Versicherungen versuchen häufig, sich von ihren Leistungspflichten zu entziehen. Es beginnt bereits damit, dass die Versicherungen die Geltendmachung von Ansprüchen teilweise von der Einhaltung bestimmter formaler Anforderungen (z.B. Fristen für die Schadensmitteilung) abhängig machen. Hält der Versicherungsnehmer diese formalen Anforderungen nicht ein, kann es passieren, dass die Versicherung eine Auszahlung ablehnt. Oft berufen sich Versicherungen auf vermeintliche Leistungsausschlüsse in ihren Versicherungsbedingungen. Häufig behaupten die Versicherungen auch, dass der Versicherungsnehmer seinen vorvertraglichen Anzeigepflichten nach § 19 VVG nicht nachgekommen sein soll. Eine andere Begründung der Versicherung für die Ablehnung: der Versicherungsnehmer soll vertragliche Obliegenheiten nach § 28 VVG verletzt haben. Infolgedessen kündigt die Versicherung den Versicherungsvertrag oder ficht diesen an.   

Was können wir für Sie tun?

Falls Sie Probleme mit Ihrer Versicherung haben sollten, helfen wir Ihnen gerne. JK LEGAL ist eine in Frankfurt am Main ansässige Anwaltskanzlei, die auf das Versicherungsrecht spezialisiert ist. Wir beraten unsere Mandanten bundesweit zu sämtlichen Fragen des Versicherungsrechts.

Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Dr. Josip Kuvač, hat mehrere Jahre bei namhaften internationalen und nationalen Anwaltskanzleien in Frankfurt a.M. und Los Angeles (Kalifornien) als Anwalt gearbeitet. Er hat dabei mit vielen verschiedenartigen Verträgen zu tun gehabt.  Herr Dr. Kuvac ist daher mit den besonderen Fallstricken von Verträgen bestens vertraut und kann Ihnen daher bei Ihren versicherungsrechtlichen Fragen helfen.

Unsere Schwerpunkte im Versicherungsrecht

Berufsunfähigkeitsversicherung

Unfallversicherung

Krankenversicherung

Lebens- & Rentenversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, “ganz oder teilweise” voraussichtlich auf Dauer nicht mehr machen können. Wann das Tatbestandsmerkmal  “teilweise” erfüllt ist, wird in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. In der Regel ist es so, dass die Versicherungsbedingungen eine Berufsunfähigkeit vorsehen, wenn der Versicherte zu 50 % seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Doch genau an dieser Stelle entstehen in der Praxis die häufigsten Streitfälle. Leider passiert es häufig, dass die Versicherung den Grad der Berufsunfähigkeit bezweifelt und dementsprechend die Zahlung verweigert. Ein weiterer Ablehnungsgrund kann z.B. auch darin bestehen, dass die Versicherung behauptet, dass der Versicherte vorvertragliche Anzeigepflichten (bspw. Vorerkrankungen) nicht erfüllt hat und die Versicherung deshalb den Versicherungsvertrag anficht oder vom Vertrag zurücktritt. In all diesen Fällen geht es um juristische Fragen, die zum Teil sehr komplex sein können. Die Versicherungen sind “Profis” und ihre Mitarbeiter für solche Fallgestaltungen genau geschult. Daher ist es wichtig, dass Sie hier einen Partner an Ihrer Seite haben, der Sie unterstützt, damit hier “Waffengleichheit” hergestellt ist. Als spezialisierte Anwaltskanzlei für das Versicherungsrecht in Frankfurt am Main helfen wir Ihnen gerne und sind für Sie da.

Es gibt die private und die gesetzliche Unfallversicherung.  Jeder Arbeitnehmer ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Unfälle, die bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit passieren, werden durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Unfälle, die im Haushalt oder in der Freizeit passieren, können über eine private Unfallversicherung abgedeckt werden. Voraussetzung für die Zahlungspflicht der Versicherung ist, dass ein “Unfall” passiert ist. Der Begriff des Unfalls ist in § 178 Abs. 2 S. 1 VVG legaldefiniert. Danach liegt ein Unfall vor, “wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet”. Auch bei der Unfallversicherung passiert es leider häufig, dass die Versicherung versucht, sich von ihren Leistungspflichten zu entziehen. So kann es bspw. passieren, dass die Versicherung sich auf einen Leistungsausschluss in ihren Versicherungsbedingungen beruft, weil der Versicherte z.B. zum Zeitpunkt des Unfalls unter Alkoholeinfluss gestanden hat. Allerdings muss man hier genau aufpassen. Die Tatsache, dass der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls unter Alkoholeinfluss gestanden hat, muss nicht per se zum Leistungsausschluss führen. Hier wird es u.a. auch auf die Kausalität ankommen (also die Frage, ob der Alkohol tatsächlich auch Ursache für das Schadensereignis gewesen ist). Dieser Beispielsfall zeigt die Komplexität der möglichen juristischen Fragestellungen. Daher ist es wichtig, dass Sie hier einen Partner an Ihrer Seite haben, der Sie unterstützt, um mit der Versicherung auf “Augenhöhe” verhandeln zu können. Als eine auf das Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main helfen wir Ihnen gerne und sind für Sie da.

Private Krankenversicherungen gewähren nur dann Versicherungsschutz, wenn die vom Versicherten in Anspruch genommene medizinische Behandlung “medizinisch notwendig” gewesen ist. In der Praxis kommt es aber genau aufgrund dieses Merkmals der “medizinischen Notwendigkeit” häufig zu Streitigkeiten zwischen der privaten Versicherung und dem Versicherten. Ein weiterer Ablehnungsgrund kann z.B. auch darin bestehen, dass die Versicherung behauptet, dass der Versicherte vorvertragliche Anzeigepflichten (bspw. Vorerkrankungen) nicht erfüllt hat und die Versicherung deshalb den Versicherungsvertrag anficht oder vom Vertrag zurücktritt. In all diesen Fällen geht es um juristische Fragen, die zum Teil sehr komplex sein können. Daher ist es wichtig, dass Sie hier einen Partner an Ihrer Seite haben, der Sie unterstützt. Als eine auf das Versicherungsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main helfen wir Ihnen gerne und sind für Sie da.

Geringe Renditen, Geldsorgen oder auch der Jobverlust können Gründe sein, weshalb Versicherte überlegen, ihre Lebensversicherung “loszuwerden”. Daher passiert es oft, dass die Versicherten ihre Lebensversicherung einfach kündigen. Allerdings sollten Sie hier genau aufpassen! Durch die Kündigung ihrer Lebensversicherung können Sie sehr oft viel Geld verlieren. Daher sollten Versicherte von vorschnellen Handlungen absehen und prüfen, ob es hier Alternativen zu der Kündigung gibt. Eine solche Alternative könnte die Rückabwicklung der Lebensversicherung durch Widerspruch sein. Bei der Kündigung einer Lebensversicherung können nämlich Stornogebühren anfallen, unter Umständen verlieren Sie auch Ihre Abschlusskosten oder Sie verzichten durch die Kündigung auf eine Sparverzinsung (insbesondere wichtig für Verträge aus den Neunzigerjahren) und verlieren so viel Geld. Bei einer Rückabwicklung der Lebensversicherung per Widerspruch hingegen, erhalten Sie die gezahlten Prämien sowie auch die Zinsen auf die gezahlten Prämien zurück und sparen hierdurch viel Geld. Welche Vorgehensweise sich am meisten lohnt, kann nicht pauschal beantwortetet werden. Vielmehr ist in jedem Einzelfall konkret zu prüfen, welches “Ausstiegsszenario” wirtschaftlich am sinnvollsten ist. Dass eine Lebensversicherung auch noch nach Jahren rückabgewickelt werden kann, hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 7. Mai 2014 (Az.: IV ZR 76/11) entschieden. Sie können uns gerne Ihre Unterlagen übersenden. In einer kostenlosen Erstprüfung werden wir für Sie ermitteln, ob ein rechtliches Vorgehen für Sie erfolgsversprechend sein kann. 

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