Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen können dazu führen, dass Verbraucher ihre Kreditverträge auch nach Jahren widerrufen können. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen ersten Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Darlehenswiderrufs verschaffen.
Wann kann ich denn meinen Darlehensvertrag widerrufen?
Nachdem Sie den Kreditvertrag unterschrieben haben, können Sie den Vertrag grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen – und zwar ohne einen konkreten Grund anzugeben – widerrufen. Was heißt “grundsätzlich”? “Grundsätzlich” bedeutet hier folgendes: Sie als Darlehensnehmer können unter Umständen sogar berechtigt sein, den Kreditvertrag auch viel später als nach 14 Tagen – teilweise sogar auch nach vielen Jahren – zu widerrufen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Bank Sie fehlerhaft über Ihr Widerrufsrecht belehrt oder unzutreffende Pflichtangaben gemacht hat. Man spricht hier von einem sog. “Widerrufsjoker” zu Gunsten von Verbrauchern. Dieser Widerrufsjoker hat zur Folge, dass Kreditnehmer Ihren Darlehensvertrag auch nach vielen Jahren noch widerrufen können.
Banken sind doch "Profis" - Gibt es da überhaupt Fehler?
Da Banken über große Rechtsabteilungen mit eigenen Juristen verfügen, könnte man in der Tat denken, dass Widerrufsbelehrungen eher selten fehlerhaft sind. Die Praxis zeigt jedoch das Gegenteil: Tausende von Darlehensverträgen konnten auch nach Jahren noch wirksam widerrufen werden, weil die Banken die Verbraucher fehlerhaft über Widerrufsrechte belehrt hatten.
Was erreiche ich durch den Darlehenswiderruf?
Dies kommt ganz auf den Kredit an. So kann man bei einem Autokredit oder Leasingvertrag erreichen, dass man das Fahrzeug zurückgibt und dafür die gezahlten monatlichen Raten sowie die Anzahlung zurückerhält. Bei einer Immobilienfinanzierung z.B. kann man erreichen, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wird, wenn man den Darlehensvertrag vorzeitig beenden will (z.B. weil man umziehen möchte und das Haus verkaufen will). Unter Umständen kann sogar eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangt werden. Durch den Darlehenswiderruf kann auch ein Umschulden zu einem neuen günstigeren Darlehensvertrag erfolgen (dies gilt insbesondere jetzt aufgrund der aktuell sehr niedrigen Zinsen). Insgesamt kann hier konstatiert werden: Die “Bandbreite” an wirtschaftlichen Vorteilen ist groß – gerne prüfen wir für Sie, ob ein Darlehenswiderruf wirtschaftlich sinnvoll ist und ob Ihnen ein Widerrufsrecht tatsächlich zusteht.
Wie sieht es mit meinem vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeug aus?
Bei den vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugen müssen zunächst einmal zwei völlig unabhängig voneinander stehende Themen unterschieden werden: Betroffene Dieselfahrer können zum einen Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller bzw. Händler u.a. wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung nach § 826 BGB geltend machen. Unabhängig davon ist in jedem konkreten Einzelfall aber immer auch zu prüfen, ob nicht auch eine Rückabwicklung des Vertrages durch einen Widerruf in Betracht kommt. Gerne prüfen wir für Sie, welche Vorgehensweise am erfolgsversprechendsten ist.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung meine Kosten für den Darlehenswiderruf?
Dies hängt von der Versicherungsart Ihrer abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung ab. Durch das gewöhnliche Privat-Modul einer Rechtsschutzversicherung werden die Kosten für einen Darlehenswiderruf in der Regel übernommen. Gerne werden wir für Sie vorab überprüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen muss. Wir holen für Sie auch die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen und vor allem auch, dass Sie überhaupt kein Kostenrisiko tragen (bis auf die Selbstbeteiligung, die in aller Regel bei Rechtsschutzversicherungen anfällt, die allerdings zumeist nur wenige hundert Euro beträgt).
Wie kann JK LEGAL Ihnen helfen?
JK LEGAL ist eine auf das Kreditrecht speazialisierte Anwaltskanzlei. Der Kanzleigründer, Herr Rechtsanwalt Dr. Josip Kuvač, hat mehrere Jahre bei namhaften internationalen und nationalen Anwaltskanzleien in Frankfurt a.M. und Los Angeles (Kalifornien) als Anwalt gearbeitet und dabei mit vielen verschiedenartigen Verträgen zu tun gehabt. Er ist daher mit den besonderen Fallstricken von Verträgen bestens vertraut und kann Ihnen daher bei Ihrem Widerruf des Darlehensvertrages helfen. Herr Dr. Kuvač hat in der Vergangenheit zahlreiche Mandanten beim Widerruf von Autokrediten sowie beim Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen beraten.
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